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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Franchisenehmer

Stand: April 2026 · Version 2026-04

Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen AGB und regeln speziell das Verhältnis zwischen der ELMETIC GmbH (Anbieter) und Franchisenehmern, die die Bauherrenportal-Plattform zur gewerblichen Nutzung einsetzen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Franchisenehmer-AGB gelten für alle Unternehmen und Einzelunternehmer (nachfolgend „Franchisenehmer"), die sich mit einem Administrator-Zugang (role=admin) auf der Bauherrenportal-Plattform registrieren und die Plattform zur Abwicklung ihrer Projekte mit eigenen Endkunden (Bauherren) nutzen.

Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung und den Auftragsverarbeitungsvertrag. Bei Widersprüchen gehen die Franchisenehmer-AGB den allgemeinen AGB vor.

§ 2 Qualifikation und Berechtigung

Der Franchisenehmer versichert, über alle erforderlichen gewerberechtlichen und fachlichen Berechtigungen zu verfügen, um die über die Plattform abgewickelten Leistungen erbringen zu dürfen — insbesondere einen gültigen Gewerbeschein und, soweit die Tätigkeit reglementiert ist, eine Elektrotechnik-Konzession bzw. eine gleichwertige fachliche Befähigung.

Der Anbieter ist berechtigt, entsprechende Nachweise (z.B. Gewerberegisterauszug, Konzessionsurkunde, Firmenbuchauszug) anzufordern. Der Franchisenehmer hat diese innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung vorzulegen.

§ 3 Prüfrecht des Anbieters

Der Anbieter hat das Recht, die fach- und vertragsgemäße Nutzung der Plattform durch den Franchisenehmer zu überprüfen. Dies umfasst insbesondere:

Das Prüfrecht dient ausschließlich der Qualitätssicherung und dem Schutz der auf der Plattform abgebildeten Marke Bauherrenportal. Eine darüber hinausgehende inhaltliche Weisungsbefugnis des Anbieters gegenüber dem Franchisenehmer ist damit nicht verbunden.

§ 4 Qualitätsanforderungen

Der Franchisenehmer verpflichtet sich, die über die Plattform erstellten Dokumente — insbesondere elektrotechnische Prüfbefunde — nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung der einschlägigen Normen (insb. ÖVE/ÖNORM E 8001, E 8101, sowie sonstiger anwendbarer ÖVE-Richtlinien) zu erstellen.

Alle im Portal eingetragenen Bauherren- und Projektdaten müssen sachlich richtig, vollständig und aktuell sein. Vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben berechtigen den Anbieter zur fristlosen Kündigung.

§ 5 Geheimhaltung

Der Franchisenehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Plattform-Nutzung erlangten nicht-öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere:

Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für 3 Jahre nach Vertragsende fort.

§ 6 Markennutzung

Der Franchisenehmer darf das Logo und den Namen „Bauherrenportal" im Rahmen der Kundenkommunikation gegenüber seinen Bauherren verwenden, etwa um auf den Zugang zum Portal hinzuweisen oder die dort bereitgestellte Dokumentation zu referenzieren.

Eine darüber hinausgehende Nutzung — insbesondere die Darstellung als offizieller Vertriebspartner, die Nutzung in der eigenen Außenwerbung, auf Fahrzeugen, Berufskleidung oder in eigenen Marketingkampagnen — bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

Im Falle einer Vertragsbeendigung ist jegliche Nutzung der Marke binnen 14 Tagen einzustellen.

§ 7 Weitergabeverbot

Der Franchisenehmer darf seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, Session-Token) nicht an Dritte weitergeben. Mitarbeiter des Franchisenehmers, die Zugriff auf die Plattform benötigen, sind ausschließlich über die im Portal bereitgestellte Einladungsfunktion als eigene Benutzer (role=editor) anzulegen.

Bei Verstoß gegen das Weitergabeverbot ist der Anbieter berechtigt, den Zugang unverzüglich zu sperren. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§ 8 Gebühren und Abrechnung

Die Nutzung der Plattform ist entgeltpflichtig. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie auf Basis des jeweils im Superadmin-Portal hinterlegten Pakets. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach Fälligkeit ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung kostenpflichtiger Module einzuschränken. Bei anhaltendem Verzug (über 30 Tage) ist der Anbieter zur Sperrung des Zugangs und zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Bereits gezahlte Entgelte werden bei Kündigung durch den Franchisenehmer nicht anteilig rückerstattet, soweit die Kündigung nicht auf einer Vertragsverletzung des Anbieters beruht.

§ 9 Haftung des Franchisenehmers

Der Franchisenehmer haftet dem Anbieter gegenüber für alle Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Franchisenehmer-AGB, der allgemeinen AGB, des Auftragsverarbeitungsvertrags oder geltender gesetzlicher Vorschriften entstehen.

Insbesondere haftet der Franchisenehmer für die sachliche Richtigkeit der von ihm erstellten Prüfbefunde und sonstigen Dokumente sowie für eine ordnungsgemäße Kommunikation mit seinen Endkunden. Der Anbieter stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung und übernimmt keine Haftung für den vom Franchisenehmer inhaltlich verantworteten Output.

Der Franchisenehmer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.

§ 10 Kündigung

Der Rahmenvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform (E-Mail ausreichend) zu erfolgen.

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei:

§ 11 Datenauslieferung bei Vertragsende

Nach Wirksamwerden der Kündigung hat der Franchisenehmer die Möglichkeit, seine und die von ihm eingegebenen Endkundendaten binnen 30 Tagen über die im Portal bereitgestellten Export-Funktionen herunterzuladen. Danach werden alle dem Mandanten zugeordneten Daten durch Crypto-Shredding der tenant-spezifischen Schlüssel unwiederbringlich unbrauchbar gemacht und anschließend aus dem Storage entfernt.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters (z.B. aus dem BAO, UGB) bleiben hiervon unberührt; entsprechende Restdaten werden isoliert und nach Ablauf der Fristen gelöscht.

§ 12 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter ist berechtigt, diese Franchisenehmer-AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Die Änderungen werden per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse des Franchisenehmers sowie als Hinweis nach Login im Portal bekannt gegeben.

Widerspricht der Franchisenehmer innerhalb der Ankündigungsfrist in Textform, gilt die bisherige Fassung weiter, der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Vertrag zum Wirksamkeitsdatum der Änderung ordentlich zu kündigen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der ELMETIC GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Abänderung dieser Textformklausel.

§ 14 Kontakt

ELMETIC GmbH
E-Mail: support@bauherrenportal.at

Weitere Dokumente: Allgemeine AGB · Datenschutzerklärung · Auftragsverarbeitungsvertrag · Impressum