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Wie oft muss eine Alarmanlage gewartet werden?

Eine Frage die uns regelmaessig gestellt wird: Wie oft muss eine Alarmanlage gewartet werden — gesetzlich und praktisch?

1 Antworten

▲ 0Sicherheitstechnik StockerFachbetrieb·20. März 2026
**Gesetzlich (Oesterreich):** Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Wartung einer Alarmanlage im Privat-EFH. Bei gewerblicher Nutzung (Gastro, Einzelhandel, Bueros) regelt die VdS-Richtlinie 2311 oft jaehrliche Wartung. **Versicherungs-relevant:** Die meisten oesterreichischen Einbruchversicherungen verlangen ab einer bestimmten Gebaeude-Versicherungs­summe (ab rund 150.000 EUR Hausrat + Gebaeude) einen Wartungs-Nachweis alle 12-24 Monate. Ohne dokumentierte Wartung kann im Schadensfall die Leistung gekuerzt werden. **Praktisch sinnvoll:** - Funk-basierte Anlagen: jaehrlich, weil Batterien getauscht werden muessen - Kabel-basierte Anlagen: alle 2 Jahre ausreichend (keine Batterien) - Anlagen mit Aussensirene: jaehrlich, weil UV und Regen Dichtungen + Kontakte angreifen - Anlagen mit App-Anbindung: jaehrlich, damit Firmware + App-Kompatibilitaet aktuell **Was eine Wartung konkret macht** (so wie wir es durchfuehren, 1 h pro Anlage): 1. Sichtpruefung aller Sensoren und Kontakte 2. Funktions-Test (jeder Sensor ausgeloest + Zentrale bestaetigt) 3. Batterie-Check: Spannung + Restkapazitaet + Austausch wenn noetig 4. Firmware-Update der Zentrale 5. Funktions-Test der Uebertragung an Leitstelle 6. Test der App-Benachrichtigung (Durchtest bis zum Smartphone des Kunden) 7. Schriftlicher Wartungs-Bericht + Versand an Kunde + ggf. an Versicherung **Kosten als Orientierung:** - Einmal-Wartung EFH: 180-280 EUR - Wartungsvertrag jaehrlich: 200-350 EUR (inkl. Material, Prio bei Stoerung) Wir bieten in Osttirol Wartungsvertraege fuer Alarmanlagen jeder Hersteller (nicht nur die, die wir selbst installiert haben) — kurzes Ueberpruefen der Kompatibilitaet am Telefon, dann Termin­vereinbarung.

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