DSGVO-konforme Videoueberwachung — was darf ich filmen und speichern?
von Forum-MitgliedBauherr·10. Apr. 2026·videoueberwachung
Wir wollen 3 Kameras an der Fassade montieren. Einfahrt, Haustuer, Garten. Was darf ich tatsaechlich filmen ohne DSGVO-Aerger? Wir haben zwei Nachbarn in Sichtweite.
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▲ 0Forum-MitgliedBauherr·11. Apr. 2026
Vielen Dank — das mit den Privatzone-Masken ist fuer uns extrem wichtig, der Nachbar waere sonst im Bild.
Grundregeln fuer private Videoueberwachung in Oesterreich:
1. Eigenes Grundstueck ist OK — Haustuer, Einfahrt, Garten.
2. Oeffentlicher Raum (Gehsteig, Strasse) darf NICHT dauerhaft aufgenommen werden. Ausnahme: ganz schmaler Bereich (ca. 1 m vor dem Gartentor) mit dokumentiertem Sicherheitsbeduerfnis.
3. Nachbargrundstueck: kompletter Tabubereich. Sichtfeld mit Masken blenden (bei IP-Kameras Standardfunktion in der Software).
4. Hinweis-Schild mit Piktogramm + Kontaktadresse + DSGVO-Hinweis am Zugang.
5. Speicherdauer: 72 h Standard, 7 Tage wenn dokumentierter Grund, bei Vorfall bis zur Klaerung.
6. Zugriff nur fuer den Eigentuemer und Ermittlungsbehoerde.
Wir machen das bei allen Installationen so:
• Privatzone-Masken ueber Nachbargrenzen (in der Kamera-Software)
• NVR mit 72 h-Rotation als Default
• Hinweis-Schilder mitgeliefert (wir drucken das mit Kontaktdaten des Eigentuemers)
Ohne diese Punkte droht eine Datenschutzbehoerde-Strafe bis 20.000 EUR, selbst bei "nur" der eigenen Haustuer-Kamera mit Sichtfeld auf den Gehsteig.
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