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DSGVO-konforme Videoueberwachung — was darf ich filmen und speichern?

Wir wollen 3 Kameras an der Fassade montieren. Einfahrt, Haustuer, Garten. Was darf ich tatsaechlich filmen ohne DSGVO-Aerger? Wir haben zwei Nachbarn in Sichtweite.

2 Antworten

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▲ 0Forum-MitgliedBauherr·11. Apr. 2026
Vielen Dank — das mit den Privatzone-Masken ist fuer uns extrem wichtig, der Nachbar waere sonst im Bild.
▲ 0Sicherheitstechnik StockerFachbetrieb·11. Apr. 2026
Grundregeln fuer private Videoueberwachung in Oesterreich: 1. Eigenes Grundstueck ist OK — Haustuer, Einfahrt, Garten. 2. Oeffentlicher Raum (Gehsteig, Strasse) darf NICHT dauerhaft aufgenommen werden. Ausnahme: ganz schmaler Bereich (ca. 1 m vor dem Gartentor) mit dokumentiertem Sicherheitsbeduerfnis. 3. Nachbargrundstueck: kompletter Tabubereich. Sichtfeld mit Masken blenden (bei IP-Kameras Standard­funktion in der Software). 4. Hinweis-Schild mit Piktogramm + Kontaktadresse + DSGVO-Hinweis am Zugang. 5. Speicherdauer: 72 h Standard, 7 Tage wenn dokumentierter Grund, bei Vorfall bis zur Klaerung. 6. Zugriff nur fuer den Eigentuemer und Ermittlungs­behoerde. Wir machen das bei allen Installationen so: • Privatzone-Masken ueber Nachbargrenzen (in der Kamera-Software) • NVR mit 72 h-Rotation als Default • Hinweis-Schilder mitgeliefert (wir drucken das mit Kontaktdaten des Eigentuemers) Ohne diese Punkte droht eine Datenschutzbehoerde-Strafe bis 20.000 EUR, selbst bei "nur" der eigenen Haustuer-Kamera mit Sichtfeld auf den Gehsteig.

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